Technik - Betrieb sicherer Einschluss

[Hochtemperaturreaktor] [THTR] [Bau] [Betrieb] [Stilllegung] [Betrieb sicherer Einschluss]

 

Impressum Datenschutz

 

Mit dem Erhalt des Genehmigungsbescheides für den Betrieb des sicheren Einschlusses war die Erfüllung einiger Auflagen verbunden, bevor dieser Betrieb aufgenommen werden konnte. Die Erfüllung dieser Auflagen erfolgte in den Sommermonaten 1997, so dass zum 1. Oktober 1997 mit dem Betrieb des sicheren Einschlusses - Erhaltungsbetrieb - in Übereinstimmung mit der Genehmigung begonnen werden konnte.

 

Der Genehmigungsbescheid verlangt, dass 20 Jahre nach Beginn des Erhaltungsbetriebes der Aufsichtsbehörde mitzuteilen ist, wie lange der sichere Einschluss aufrechterhalten werden soll. Dies erfolgte 2017 im Kontext mit dem Nachweis der sicheren Betriebsführung. Ein Abschlusstermin für den Erhaltungsbetrieb wird festgelegt, sobald ein Endlager für nicht wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle verfügbar ist. 

 

Für die Durchführung des Erhaltungsbetriebs sind detailliert in den Antragsunterlagen, im Genehmigungsbescheid und in den von den Sachverständigen geprüften und der Aufsichtsbehörde genehmigten Betriebshandbüchern alle Vorgänge geregelt, die während eines solchen Erhaltungsbetriebes anfallen können.

 

Dazu gehören Erhaltungsbetrieb, Änderung von Anlagenteilen, Umgang mit  und Abgabe von radioaktiven Stoffen, Grenzwerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe und Informationspflichten an Behörden und Sachverständige. Umfangreiche, regelmäßig wie derkehrende Prüfungen von Komponenten und Systemen sichern, dass jederzeit ein kompletter Überblick über den Zustand der Anlage für den Betreiber, für die Sachverständigen und die Behörde vorliegt.

 

Aktueller Monatsbericht

 

 

Seite als Druckversion anzeigen

 

 

[Homepage] [Aktuelles] [Technik] [Und und und] [Impressum]